Allgemeine Geschäftsbedingungen



  1. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Widerspruchslose Annahme unserer Maklerdienste oder Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklerauftrages. Rückfrage auf unser Angebot gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Die Wirkungen nach Satz 2 bzw. 3 treten zumindest dann ein, wenn der Kunde in Kenntnis der und/oder unserer Geschäftsbedingungen handelt.
  2. An Provisionen sind an uns bei Abschluss eines Vertrages zu zahlen:
    a) bei An- und Verkauf, berechnet von dem erzielten Gesamtpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Verkäufer wie auch Käufer je 3,57 %. Sofern in unserem Exposé abweichende Sätze aufgeführt sind, haben diese Vorrang.
    b) bei Erbbaurecht, vom Grundstückswert vom Grundstückseigentümer und vom Erbbauberechtigten je 3,57 %
    c) bei Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkaufswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1,19 %
    d) bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter/Pächter
    I. Bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 3 Nettomonatsmieten
    II. Bei Vertragsdauer über 5 Jahre 3% aus der Miet-/Pachtsumme der gesamten Vertragslaufzeit, mindestens jedoch 4 Nettomonatsmieten.
    Die unter vorgenannter Ziffer I. und II. genannten Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer - z. Zt. 19%.
  3. Wir haben Anspruch auf die Provision, wenn infolge unserer Vermittlung, aber auch bereits aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Sofern in unserer Rechnung keine abweichende Fälligkeit angeboten wurde. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss zu einem späteren Termin oder zu anderen Bestimmungen erfolgt.
  4. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen 1 Woche zur Kenntnis bringen. Im anderen Fall wird vermutet, dass er keine Vorkenntnis hatte. Bei Alleinauftrag ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich.
  5. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig bekanntzugeben. Ebenso haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
  6. Kommt aufgrund unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit anstelle oder neben dem angebotenen Geschäft ein Ersatzgeschäft oder Folgegeschäft innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Geschäfts zustande, das wirtschaftlich im Wesentlichen dem gleichen Zweck dient, so ist hierfür ebenfalls eine gesonderte Provision gemäß Ziffer 2 zu bezahlen.
    Die Provisionssätze gemäß Ziffer 2 gelten entsprechend für den Fall, dass statt einer Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen.
  7. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so hat der Auftraggeber uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
  8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
  9. Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber - ausgenommen vorsätzliche oder grobfahrlässige - ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, von dem ein solcher Anspruch entstanden ist, spätestens aber 2 Jahre nach Beendigung des Auftrages.
  10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
  11. Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Januar 2017